+++ Weitere Ausgangsbeschränkungen für Bayern ab Mitternacht +++
Folgende Geschäfte werden ab Samstag, 21.03. geschlossen:
- alle Restaurants und Biergärten werden komplett geschlossen bleiben
- Bau und Gartenmärkte
- Friseure
- Besuche in Krankenhäusern werden untersagt (Ausnahme Sterbefall, Väterliche Begleitung bei der Geburt und Betreuung von Kindern)
Das ist bei der Ausgangsbeschränkung weiter erlaubt:
- Hin- und Rückweg zur jeweiligen Arbeitsstätte
Einkäufe für den Bedarf des täglichen Lebens (nur alleine ohne Besuche von Arztpraxen, Gesundheitspraxen (z.B. Physiotherapieeinrichtungen nur in Notfällen)
- Apothekenbesuche
- Besuche von Filialen der Deutschen Post
- Tanken an Tankstellen
- Geldabheben bei Banken
- Hilfeleistungen für Bedürftige
- Spaziergänge alleine oder mit den Menschen, mit denen man zusammen wohnt
- Besuche bei getrennt lebenden Kindern oder Partnern
- Versorgung von Tieren
Wer dagegen verstößt, muss mit hohen Bußgelder rechnen. Diese Verfügung gilt erstmal für 14 Tage!